Antwort auf: Kann der MdK einen Pflegegrad ablehnen ohne den Antragssteller gesehen zu haben?

    Berni
    Teilnehmer
    Hallo Lena,

    wichtig ist erst einmal nicht hinnehmen, wehren und unbedingt formell Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen. Soweit mir bekannt innerhalb von vier Wochen (einem Monat) nach Erhalt der Ablehnung. Sollte diese Frist verstreichen, wird es richtig schwer hier noch etwas zu bewegen. Ob es gleich ein Anwalt sein, kann ich nicht beurteilen. Wichtig ist Einspruch/Widerspruch einlegen und hoffen, dass eine erneute Prüfung beauftragt wird. Um auf diese sich dann sehr gut vorbereiten.

    Drück Euch die Daumen! LG Bernd